AGB Gesundheitswoche

Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen für Gesundheitswochen und Seminare im Schloss Goldacker.

Bezahlung und Stornierungen

Für Gesundheitswochen und Seminare sind vom Teilnehmer 100% der Gebühr im voraus zu zahlen.

Bei schriftlicher Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der gezahlte Betrag abzüglich einer pauschalen Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 € zurückerstattet.

Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Erstattung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages, wenn die schriftliche Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Beginn der Veranstaltung erfolgt.

Sollte der Teilnehmer später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn stornieren oder nicht erscheinen, werden 100% der gebuchten Leistungen berechnet. In diesem Fall gilt der Teilnehmerplatz ab dem darauffolgenden Tag als frei, sofern keine schriftliche Mitteilung vorliegt.

Wenn Sie das Abreisedatum vorziehen, entstehen daraus keine Ansprüche auf Rückerstattungen.

GESCHÄFTSORDNUNG

An- und Abreise

Am Tag der Anreise (Check-in) stehen die Zimmer bereits 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung.

Am Abreisetag (Check-out) müssen die Zimmer bis 1 Stunde nach Veranstaltungsende geräumt sein.

Kinder und Jugendliche

Der Zugang von Kindern und Jugendlichen (<18 Jahre) ohne Begleitung ist nicht gestattet. Kinder und Jugendliche haben Zutritt nur in Begleitung Ihrer Eltern oder Personen mit elterlicher Befugnis, die für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung verantwortlich sind.

Besucher

Besuch der Hausgäste muss nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsleitung genehmigt werden. Zusätzliche Übernachtungsgäste in ihrem Zimmer müssen gemeldet und von der Geschäftsleitung genehmigt werden. Aufpreis gemäß der Preisliste.

Parkplatz

Die Parkplätze vor dem Hotel stehen nur für die Gäste des Schloss Goldacker zur Verfügung. Der Parkplatz ist nicht überdacht und unbewacht. Die Geschäftsleitung haftet nicht für Schäden oder Diebstahl der geparkten Autos.

Nachtruhe

Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 06:00 Uhr.

Nutzung des Wellnessbereichs und der Sportgeräte

Die Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen des Wellness- und Fitnessbereichs erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unter Beachtung der Richtlinien der Verordnung für den Wellnessbereich. Die eigenständige Nutzung ist ab 16 Jahren erlaubt, jüngeren Kindern unter Aufsicht der Sorgeberechtigten.

Verbote

Im denkmalgeschützten Schloss besteht ein strenger Brandschutz. Es gilt ein Rauchverbot im Schloss und auch auf dem Außengelände. Weiterhin ist es verboten im Zimmer Herdplatten, Feuerzeuge und/oder Kerzen zu verwenden.

Haftung

Die Geschäftsleitung haftet nicht für Unfälle von Erwachsenen oder Kinder und Jugendlichen, die von ihren Eltern bzw. Betreuern beaufsichtigt werden müssen.

Jegliche Schäden an der Ausrüstung und Ausstattung des Hotels, die von Gästen oder deren Besuchern verursacht werden, werden den verantwortlichen Personen in Rechnung gestellt. Die Geschäftsleitung haftet nicht für Schäden, die durch andere Gäste, höhere Gewalt oder Naturkatastrophen verursacht wurden.

Die Geschäftsleitung haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, die nicht in einem versiegelten Umschlag an die Geschäftsleitung zur Aufbewahrung übergeben wurden. Die Geschäftsleitung muss hierfür eine Quittung ausstellen.

Gäste, die unter Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Lebensmittelallergien leiden, müssen die Geschäftsleitung im Voraus schriftlich darüber informieren, die im entgegengesetzten Fall jegliche Haftung ausschließt.

Teilnehmer der Gesundheitswochen müssen der medizinischen Leitung vollständige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand übermitteln. Hierfür kann der bereitgestellte Fragebogen genutzt werden.

Bei einem Stromausfall oder einer Unterbrechung der Wärme- oder Wasserversorgung durch die Betreiber oder aus anderen Gründen höherer Gewalt lehnt die Geschäftsleitung jegliche Haftung ab und ist nicht zur Erstattung verpflichtet.

Zimmerreinigung

Die Reinigung der Zimmer/Badezimmer und der Handtuchwechsel erfolgen üblicherweise alle 4 Tage oder bei Bedarf täglich. Ein täglicher Wechsel der Bettwäsche ist gegen einen Aufpreis möglich, wenden Sie sich hierzu bitte an das Personal.

Schäden

Jegliche durch Fahrlässigkeit an den Einrichtungsgegenständen der Zimmer oder der Gemeinschaftsräume verursachten Schäden, werden den Gästen in Höhe der Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt.

Nach Ermessen der Geschäftsleitung kann die wiederholte Nichteinhaltung der vorgenannten Regeln und schlechtes Benehmen, dass die Harmonie und die Atmosphäre der Einrichtung ernsthaft schädigt, zur Verweisung des Hauses führen.

In diesem Fall hat der verwiesene Gast keinerlei Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Akzeptanz dieser Buchungsbedingungen als uneingeschränkte Zustimmung Ihrerseits gedeutet wird, einschließlich der dargelegten Konsequenzen. Die Geschäftsleitung weist darauf hin, dass die zuständige Polizeibehörde informiert wird. In gleicher Weise werden schwerwiegende Vorfälle von Respektlosigkeit gegenüber der Geschäftsleitung oder Personen, die diese repräsentieren, geahndet.

Bei Abschluss der Buchung entsteht ein rechtswirksamer Beherbergungsvertrag zwischen Ihnen und der Schloss Goldacker – Julia Holzhäuser & Dirk Kolberg GbR sowie die rechtliche Annahme dieser Buchungsbedingungen Ihrerseits und Ihrer Mitreisenden.